Mehrwertsteuer in der Gastronomie: So ist deine Kasse auf 7 % und 19 % richtig eingestellt
Seit 2026 gelten 7 % auf Speisen und 19 % auf Getränke. Wir zeigen, wie deine Kasse richtig eingestellt ist, wie du Menüs und Buffets aufteilst – und wie du in zehn Minuten prüfst, ob alles stimmt.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Getränke bleiben bei 19 %. Grundlage ist § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025, dem der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat. Wie die Finanzverwaltung die Regel anwendet, steht im BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025.
Die Umstellung ist jetzt gut neun Monate her. Im Alltag sehen wir trotzdem immer wieder dieselben Fehler: Artikel in der falschen Warengruppe, Getränke mit 7 %, Menüs und Buffets ohne saubere Aufteilung. Das fällt oft erst auf, wenn die Steuerberatung nachfragt – oder bei einer Kassennachschau.
In diesem Ratgeber erfährst du, was genau gilt, wie deine Kasse eingestellt sein sollte, wie du Kombi-Angebote aufteilst und wie du in zehn Minuten prüfst, ob alles stimmt.
Wichtig vorab: Das hier ist ein Überblick aus Sicht eines Kassenfachhändlers, keine Steuerberatung. Wie du Erlöse im Einzelfall buchst, klärst du am besten mit deiner Kanzlei.
Was seit 1. Januar 2026 gilt
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt 7 % – also für Speisen, die du vor Ort servierst, und auch für Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung. Anders als bei der befristeten Senkung in der Corona-Zeit ist die Regel diesmal nicht befristet.
Ausgenommen bleibt die Abgabe von Getränken – alkoholfrei wie alkoholisch. Für Getränke gilt weiter der Regelsatz von 19 %. Das heißt: Auf fast jedem Gastro-Bon stehen zwei Steuersätze, und deine Kasse muss sie Artikel für Artikel richtig zuordnen.
Wer betroffen ist – und wo die Grenze verläuft
Die Regel gilt nicht nur für Restaurants und Cafés. Auch Catering, Kantinen sowie Bäckereien, Metzgereien und Lebensmittelhändler fallen darunter, wenn sie verzehrfertig zubereitete Speisen als Restaurations- oder Verpflegungsleistung abgeben, etwa mit Sitzplätzen im Laden.
Die Grenze verläuft beim Getränk. Der Kaffee zum Croissant, die Schorle zum Mittagstisch, das Bier zum Schnitzel: Diese Positionen bleiben bei 19 %. Wer im Laden Speisen und Getränke verkauft, braucht deshalb eine Kasse, die beide Steuersätze sauber trennt – auch bei Imbiss, Bäckerei oder Foodtruck.
So sollte deine Kasse eingestellt sein
An der Kasse hängt der Steuersatz meist nicht am einzelnen Artikel, sondern an der Warengruppe. Das ist praktisch, aber auch die häufigste Fehlerquelle: Ein Artikel liegt in der falschen Gruppe, und schon wird er mit dem falschen Satz gebucht.
- Steuersätze: In der Kasse sind 7 % und 19 % angelegt und eindeutig benannt.
- Warengruppen: Speisen und Getränke liegen in getrennten Gruppen, jede mit dem richtigen Satz.
- Neue Artikel: Wer neue Gerichte oder Getränke anlegt, prüft die Warengruppe gleich mit.
- Offene Preiseingabe: Freie Tasten wie „Speisen diverse“ oder „Getränke diverse“ haben jeweils den richtigen Satz.
- Kombi-Artikel: Menüs und Pauschalangebote sind so angelegt, dass Speisen- und Getränkeanteil getrennt erfasst werden (dazu gleich mehr).
Die Umsätze je Steuersatz siehst du auf dem Tagesabschluss (Z-Bon) und im Export für die Steuerberatung. Wirf einmal im Monat einen Blick darauf: Taucht unter 7 % plötzlich ein Getränk auf, stimmt eine Warengruppe nicht.
Tipp: Du willst das nicht selbst durchgehen? Wir prüfen und programmieren deine Kasse mit der Grundprogrammierung oder der Individualprogrammierung nach deiner Artikelliste.
Kombi-Angebote und Pauschalpreise richtig aufteilen
Schwierig wird es, wenn Speisen und Getränke zu einem Preis verkauft werden: Mittagsmenü mit Getränk, Frühstücksbuffet mit Kaffee, Brunch, All-inclusive bei Feiern. Hier muss der Gesamtpreis auf die beiden Steuersätze aufgeteilt werden.
Das BMF lässt dafür eine Vereinfachung zu: Bei solchen Pauschalangeboten darf der Getränkeanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt werden. Der Rest entfällt auf die Speisen.
Rechenbeispiel: Ein Mittagsmenü mit Getränk kostet 20 €. Mit der Vereinfachung entfallen 6 € auf das Getränk (19 %) und 14 € auf das Essen (7 %). In der Kasse legst du das Menü am besten so an, dass beide Anteile automatisch richtig gebucht werden – statt sie jedes Mal von Hand aufzuteilen.
Ob die 30-%-Regel für dein Angebot passt oder ob eine Aufteilung nach Einzelpreisen sinnvoller ist, besprichst du mit deiner Steuerberatung. Für Hotels gelten bei Übernachtungspaketen eigene Pauschalwerte.
Preise und Speisekarte
Eine Pflicht, die Bruttopreise zu senken, gibt es nicht. Viele Betriebe haben die Preise gehalten, um gestiegene Kosten aufzufangen. Wenn du Preise änderst, dann am besten Karte und Kasse gleichzeitig: Weicht der Preis auf der Karte vom Preis auf dem Bon ab, gibt das Ärger mit Gästen.
Checkliste: Deine Kasse in zehn Minuten prüfen
- Z-Bon von gestern nehmen: Sind Umsätze unter 7 % und 19 % ausgewiesen?
- Drei Getränke testweise bonieren (z. B. als Trainings- oder Testbon, falls deine Kasse das vorsieht): Stehen sie bei 19 %?
- Drei Speisen prüfen: Stehen sie bei 7 %?
- Jedes Menü und jedes Pauschalangebot einmal bonieren: Wird aufgeteilt?
- Freie Preistasten prüfen: richtiger Satz hinterlegt?
- Export an die Steuerberatung: Kommen die Umsätze getrennt nach Steuersatz an?
Wenn einer der Punkte hakt, lass die Programmierung korrigieren und informiere deine Steuerberatung über den Zeitraum, in dem falsch gebucht wurde.
Welche Kasse passt zur Gastronomie mit zwei Steuersätzen?
Jede Kasse, die wir anbieten, kann mehrere Steuersätze und Warengruppen abbilden – die Frage ist eher, wie bequem das im Alltag ist.
- Registrierkassen mit Tasten sind robust und günstig, wenn dein Sortiment überschaubar ist.
- QUORiON-Kassen eignen sich für Gastronomie mit Tischen, Kellnerschloss und mehr Artikeln – ohne Software-Abo.
- Android-Kassen mit SamPOS go! bieten Touch-Bedienung und einen DATEV-Export.
- TAXOPOS übergibt die Kassendaten direkt an DATEV MeinFiskal – praktisch, wenn deine Kanzlei mit DATEV arbeitet.
Unsicher, was passt? Der Kassenberater zeigt dir in einer Minute eine Empfehlung. Einen Überblick für die Branche findest du unter Kassensystem Gastronomie.
Rund um die Kasse helfen dir außerdem unsere Apps für deinen Betrieb: zum Beispiel Kassenexport für DATEV-taugliche Exporte, Kassenbuch für den Tagesabschluss mit Soll-Ist-Abgleich und Schwundbuch, um Verderb und Personalverzehr in Küche und Bar zu erfassen.
Ausblick: Kassenpflicht und E-Bon ab 2028
Die richtige Steuersatz-Einstellung wird noch wichtiger: Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 den Entwurf für eine Kassenpflicht ab 1. Januar 2028 beschlossen, inklusive elektronischem Beleg als Regelfall. Was geplant ist, liest du unter Kassenpflicht 2028. Zur geplanten Pflicht, eine digitale Zahlungsmöglichkeit anzubieten, haben wir einen eigenen Ratgeber.
Quellen
- IHK Dresden: Dauerhafte Steuersenkung auf Speisen seit 1. Januar in Kraft (05.01.2026)
- IHK Darmstadt: Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie ab 2026
- indicet: Ermäßigter Steuersatz für Verpflegungsleistungen ab 01.01.2026 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG und BMF-Schreiben vom 22.12.2025)
- HOGAPAGE: 7-%-Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Was ist jetzt zu tun?
- IHK Köln: Bundesregierung beschließt Kassenpflicht und digitalen Bon ab 2028
Stand: 5. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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