Kasse beim Finanzamt melden: So klappt die Mitteilung über ELSTER
Seit 2025 müssen elektronische Kassen beim Finanzamt gemeldet werden. Wir zeigen, wer melden muss, welche Fristen gelten, welche Angaben du brauchst und wie die Meldung über Mein ELSTER Schritt für Schritt funktioniert.
Worum geht es?
Wer elektronische Kassen nutzt, muss sie dem Finanzamt melden. Grundlage ist § 146a Abs. 4 der Abgabenordnung. Die Pflicht gibt es schon länger, das Meldeverfahren steht aber erst seit dem 1. Januar 2025 zur Verfügung – seitdem läuft die Mitteilung elektronisch, zum Beispiel über Mein ELSTER.
Wer muss melden?
Gemeldet werden alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die eine TSE brauchen: Registrierkassen, Tablet- und PC-Kassen, mobile Kassen. Es spielt keine Rolle, ob du die Kasse gekauft, gemietet oder geleast hast. Wer ausschließlich mit einer offenen Ladenkasse ohne elektronische Aufzeichnung arbeitet, ist nicht betroffen.
Welche Fristen gelten?
| Situation | Frist |
|---|---|
| Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden | Meldung bis 31. Juli 2025 |
| Neu angeschaffte Kasse (ab 1. Juli 2025) | innerhalb eines Monats nach Anschaffung |
| Kasse außer Betrieb genommen | innerhalb eines Monats |
Hast du die Frist für deine Bestandskassen verpasst, hole die Meldung so schnell wie möglich nach. Sprich im Zweifel mit deiner Steuerberatung.
Welche Angaben brauchst du?
- Name und Steuernummer des Unternehmens
- die Betriebsstätte, in der die Kassen stehen
- Art der Kasse und Anzahl der Geräte
- Seriennummern der Kassen
- Art der TSE und ihre Daten (u. a. Seriennummer)
- Datum der Anschaffung und ggf. der Außerbetriebnahme
Wichtig: Pro Betriebsstätte meldest du immer alle Kassen gemeinsam. Kommt eine Kasse dazu oder fällt eine weg, schickst du für diese Betriebsstätte eine vollständige neue Mitteilung – nicht nur die Änderung.
Schritt für Schritt über Mein ELSTER
- Daten zusammentragen: Seriennummern von Kasse und TSE, Anschaffungsdatum, Steuernummer. Wenn du die Kasse bei uns kaufst, bekommst du diese Angaben von uns.
- Bei Mein ELSTER anmelden und das Formular zur Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme öffnen.
- Betriebsstätte anlegen und alle Kassen dieser Betriebsstätte mit ihren TSE eintragen.
- Prüfen und absenden. Das Übertragungsprotokoll speicherst du zu deinen Kassenunterlagen.
Alternativ kann deine Steuerberatung die Meldung übernehmen. Manche Kassensysteme bieten die Übermittlung auch direkt aus der Software an.
Wann musst du erneut melden?
Immer dann, wenn sich an der Betriebsstätte etwas ändert: neue Kasse, Kasse ausgemustert, TSE getauscht. Ein TSE-Tausch ist schnell vergessen – plane die Meldung deshalb direkt mit ein, wenn du eine neue TSE einsetzt.
Kurz zusammengefasst
- Jede elektronische Kasse mit TSE muss gemeldet werden – gekauft, gemietet oder geleast.
- Neue Kassen: innerhalb eines Monats nach Anschaffung.
- Immer alle Kassen einer Betriebsstätte gemeinsam melden.
- Die nötigen Seriennummern bekommst du beim Kauf von uns.
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